ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Dennis Bastuck als freier Trauredner beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Dennis Bastuck selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

        Präambel

        Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer ist die Ausarbeitung einer freien Trauung               und deren Durchführung. Zur Zielerreichung stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

        1. Leistungen des Auftragnehmers

  • Der Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus den angenommenen schriftlichen Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers.
  • Der Auftragnehmer setzt die persönlichen Wünsche der Auftraggeber, die im Vorfeld kommuniziert und dokumentiert wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung sowie Erstellung der Traurede gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Ausführung, Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
  • Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
  • Alle Angebote des Auftraggebers sind freibleibend und unverbindlich.
  • Es werden ausschließlich Leistungen vom Auftragnehmer an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
  • Alle Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
     

        2.  Leistungen der Auftraggeber

  • Die Auftraggeber werden aktiv am Prozess der Vorbereitung der Trauzeremonie mitwirken.
  • Nach Auftragserteilung erhalten die Auftraggeber einen Fragebogen, den die Auftraggeber bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem vereinbarten Traugespräch ausführlich beantworten und an den Auftragnehmer zurücksenden. Die Auswertung der Antworten seitens des Auftragnehmers stellt eine wichtige Grundlage für die Trauzeremonie darstellt. 
  • Das Traugespräch findet etwa zwei (2) Monate vor dem Termin der freien Trauung / Hochzeit statt. Die Auftraggeber erklären sich zur digitalen Aufzeichnung des Traugesprächs, sowie Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen bereit.
  • Die Auftraggeber sind verantwortlich dafür, die technischen Voraussetzungen (z.B. Stromanschluss, Musikanlage, 2 Mikrofone) für das Halten einer Rede am Veranstaltungstag und Veranstaltungsort zu garantieren. Für die Bedienung der von den Auftraggebern gestellten Musikanlage sind die Auftraggeber zuständig. Etwaige Ton- und oder Musikprobleme können nicht beim Auftragnehmer gerügt werden. Sollten die Auftraggeber über keine Musikanlage mit zwei kompatiblen Mikrofonen verfügen, kann entsprechende Technik als optionale Leistung beim Auftragnehmer gebucht werden.
  • Ebenso haben die Auftraggeber, die für die Zeremonie / freie Trauung ausgewählte Musik auf einem geeigneten Tonträger abzuspeichern. Sollte die Musikanlage des Auftragnehmers optional dazugebucht werden, teilt der Auftragnehmer den Auftraggebern die Spezifikationen zur Wiedergabe der Musik mit, welche von den Auftraggebern zu beachten sind. Durch Nichtbeachtung der Vorgaben des Auftragnehmers haben die Auftraggeber auch nachträglich kein Recht zur Mängelrüge.
  • Die Auftraggeber haben Unterstützung für den Transport von Gegenständen des Auftragnehmers zu gewährleisten.
  • Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, Gebühren sonstiger Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialversicherungsabgaben (KSK), sowie Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden von den Auftraggebern übernommen.


        3. Buchung und Terminreservierung 

        Nach der Kontaktaufnahme durch die Auftraggeber erfolgt ein unverbindliches, persönliches Erstgespräch zum                                     Kennenlernen. Die verbindliche Reservierung des Wunschtermins erfolgt erst mit Unterzeichnung der schriftlichen                               Auftragserteilung durch den Auftragnehmer. Im Falle einer Terminverschiebung wird der Auftragnehmer diese wohlwollend           prüfen und im Sinne der Partnerschaftlichkeit auch möglich machen. Im besonderen Falle der Unmöglichkeit, wird die                         bisherige Leistung des Auftragnehmers mit 75,00 €/Stunde zzgl. Fahrtkosten durch die Auftraggeber vergütet


        4. Honorar und Fälligkeit der Zahlung 

  • Der Honoraranspruch beginnt mit Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung/des Vertrags durch den Auftragnehmer. 
  • Der Honoraranspruch setzt sich zusammen aus i) dem Preis der vereinbarten Dienstleistungen inkl. optionaler Buchungen, ii) einer Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50€/km ab dem 21. Kilometer der Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg) für das Traugespräch und die freie Trauung / Hochzeit, iii) Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Taxi, Flugzeug etc. Je nach vermehrtem Zeitaufwand kann ein höheres Honorar anfallen.
  • 50% des Honorars sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung und mit Rechnungsstellung auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu zahlen, die restlichen 50% sind spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Termin der freien Trauung zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 7% p.A. des noch fälligen Betrages verrechnet. 

        Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung und Schlusszahlung behält sich Dennis Bastuck das Recht           vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Terminreservierung verfällt. Etwaig getätigte Zahlungen werden nicht                                         zurückerstattet. 


        5. Voraussetzungen für die Durchführung der freien Trauung / Hochzeit

        Der Auftragnehmer ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z.B. Regen, direkter                                                       Sonneneinstrahlung usw.) zu schützen. Vom Auftragnehmer optional gemietete Technik muss ebenfalls entsprechend vor             Witterungseinflüssen geschützt werden. Bei Nichtbeachtung hat der Auftragnehmer das Recht, die Zusammenarbeit zu                 beenden. Etwaig getätigte Zahlungen der Auftraggeber werden nicht zurückerstattet. Den Auftraggebern stehen keine                   Schadensersatzansprüche zu.


        6. Dauer des Engagements 

        Das Engagement beschränkt sich auf die Dauer der Zeremonie. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht                   nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, 30 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab 
        vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.


        7. Rücktritt durch die Auftraggeber 

  • Ein Rücktritt / Widerruf der Auftraggeber innerhalb der ersten zehn (10) Tage nach Vereinbarungsunterzeichnung ist ohne Angabe von Gründen möglich. 
  • Hat das Traugespräch zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer bereits in den ersten zehn (10) Tagen stattgefunden, so wird die bereits erbrachte Leistung (inkl. Fahrtkosten) durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Dabei wird ein Stundenverrechnungssatz von 75,00€ vereinbart. 
  • Bei einem Rücktritt nach zehn (10) Tagen sind 50% des Gesamthonorars zu zahlen. 
  • Bei einem Rücktritt ab zwölf (12) Wochen vor dem vereinbarten Termin der freien Trauung / Hochzeitstermin werden 75% des Gesamthonorars fällig und 
  • ab vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin der freien Trauung / Hochzeitstermin wird das gesamte Honorar (100%) fällig.

        Der Rücktritt hat in schriftlicher Form, ausschließlich per Post oder E-Mail, zu erfolgen.


        8. Rücktritt durch den Auftragnehmer 

  • Bei nicht erfolgter bzw. nicht fristgerechter Zahlung (Anzahlung und/oder Schlusszahlung), kann der Auftragnehmer den Vertrag / die Vereinbarung mit den Auftraggebern einseitig kündigen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen der Auftraggeber werden in diesem Fall nicht rückerstattet. 
  • Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen wichtigen persönlichen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) den Trauungstermin nicht wahrnehmen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die bereits gezahlten Honorare werden umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen Ersatzredner stellen kann. Der Auftragnehmer wird versuchen, einen geeigneten Ersatzredner zu organisieren, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Falls der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, den vom Auftragnehmer vorgeschlagene Ersatzredner zu akzeptieren. In allen vorgenannten Fällen stehen den Auftraggebern keine Schadensersatzansprüche zu.
  • Wird der Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 4 Wochen vor dem Hochzeitstag bekannt und nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst organisierten Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70% des vertraglich vereinbarten Honorars (inkl. bis dahin angefallene Anfahrtskosten und Spesen) berechnet. 
  • Für eine unvorhersehbare Verspätung des Auftragnehmers am Trauungstermin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Stau, Schneefall, Unfall, usw.) kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.


        9. Fotos und Videos – Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – 
        Verzichtserklärung 

        Die Auftraggeber räumen dem Auftragnehmer unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das 
        Recht zur Verwertung aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Dennis Bastuck         oder seine Erfüllungsgehilfen fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder 
        veränderten Darstellung ein. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung zum Zwecke der Werbung, unabhängig davon, 
        ob diese Zwecke, Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsabschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht   
        umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder 
        Montagen. Die Auftraggeber übertragen Dennis Bastuck die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich 
        unbegrenzt. Die überlassenen Inhalte dürfen zur Eigenwerbung genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter 
        Berücksichtigung des Datenschutzes.


        10. Urheberrecht

        Das Recht an den Inhalten der Trauungszeremonie und besonders der Traurede liegt ausschließlich bei dem Urheber Dennis 
        Bastuck. Zeremonieinhalte auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke der   
        Auftraggeber genutzt werden. Eine Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien, Verfremdung oder kommerzielle 
        Nutzung ist ohne vorherige Absprache mit Dennis Bastuck strikt untersagt. 
        Verstöße dagegen werden rechtlich geahndet. Eine Aushändigung der finalen Traurede und den entsprechenden Entwürfen         ist ausgeschlossen.


        11. Optional gebuchte Leistungen

        Falls bei der freien Trauung / Hochzeit Gegenstände des Auftragnehmers durch Leihe in Anspruch genommen werden, sind 
        diese mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Mögliche Schäden, die in das Verschulden der Auftraggeber und in    
        dessen Sphäre stehender Personen (z.B. Hochzeitsgäste) fallen, sind dem Auftragnehmer in vollem Umfang zu ersetzen. Die         Dauer des Anspruchs der Auftraggeber an dem optional gebuchten Gegenstand / Dienstleistung beschränkt sich auf die   
        Dauer des Engagements nach Ziffer 6, AGB.


        12. Mündliche Nebenabreden

        Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als 
        nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.


        13. Datenschutz

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff.


        14. Haftung

        Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt   
        und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie 
        entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder 
        unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur 
        Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies 
        bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Weiterhin ist die Haftung des 
        Auftragnehmers für Fremdbeiträge während der freien Trauung ausgeschlossen.

        Die Auftraggeber haften umfassend für einander, sodass gegebenenfalls die Zahlung des Gesamtbetrags des Auftrags von         nur einer Partei der Auftraggeber zu erbringen bzw. zu übernehmen ist.


        15. Gerichtsstand

        Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Saarbrücken. Ergänzend zum   
        Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.


        16. Salvatorische Klausel

        Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der 
        restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere 
        Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich    
        kommen.

 

        Stand: 04/2024

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