Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer ist die Ausarbeitung einer freien Trauung und deren Durchführung. Zur Zielerreichung stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.
1. Leistungen des Auftragnehmers
2. Leistungen der Auftraggeber
3. Buchung und Terminreservierung
Nach der Kontaktaufnahme durch die Auftraggeber erfolgt ein unverbindliches, persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen. Die verbindliche Reservierung des Wunschtermins erfolgt erst mit Unterzeichnung der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftragnehmer. Im Falle einer Terminverschiebung wird der Auftragnehmer diese wohlwollend prüfen und im Sinne der Partnerschaftlichkeit auch möglich machen. Im besonderen Falle der Unmöglichkeit, wird die bisherige Leistung des Auftragnehmers mit 75,00 €/Stunde zzgl. Fahrtkosten durch die Auftraggeber vergütet
4. Honorar und Fälligkeit der Zahlung
Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung und Schlusszahlung behält sich Dennis Bastuck das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Terminreservierung verfällt. Etwaig getätigte Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
5. Voraussetzungen für die Durchführung der freien Trauung / Hochzeit
Der Auftragnehmer ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z.B. Regen, direkter Sonneneinstrahlung usw.) zu schützen. Vom Auftragnehmer optional gemietete Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Bei Nichtbeachtung hat der Auftragnehmer das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden. Etwaig getätigte Zahlungen der Auftraggeber werden nicht zurückerstattet. Den Auftraggebern stehen keine Schadensersatzansprüche zu.
6. Dauer des Engagements
Das Engagement beschränkt sich auf die Dauer der Zeremonie. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, 30 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab
vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.
7. Rücktritt durch die Auftraggeber
Der Rücktritt hat in schriftlicher Form, ausschließlich per Post oder E-Mail, zu erfolgen.
8. Rücktritt durch den Auftragnehmer
9. Fotos und Videos – Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen –
Verzichtserklärung
Die Auftraggeber räumen dem Auftragnehmer unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das
Recht zur Verwertung aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Dennis Bastuck oder seine Erfüllungsgehilfen fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder
veränderten Darstellung ein. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung zum Zwecke der Werbung, unabhängig davon,
ob diese Zwecke, Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsabschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht
umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder
Montagen. Die Auftraggeber übertragen Dennis Bastuck die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich
unbegrenzt. Die überlassenen Inhalte dürfen zur Eigenwerbung genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter
Berücksichtigung des Datenschutzes.
10. Urheberrecht
Das Recht an den Inhalten der Trauungszeremonie und besonders der Traurede liegt ausschließlich bei dem Urheber Dennis
Bastuck. Zeremonieinhalte auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen ausschließlich für private Zwecke der
Auftraggeber genutzt werden. Eine Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien, Verfremdung oder kommerzielle
Nutzung ist ohne vorherige Absprache mit Dennis Bastuck strikt untersagt.
Verstöße dagegen werden rechtlich geahndet. Eine Aushändigung der finalen Traurede und den entsprechenden Entwürfen ist ausgeschlossen.
11. Optional gebuchte Leistungen
Falls bei der freien Trauung / Hochzeit Gegenstände des Auftragnehmers durch Leihe in Anspruch genommen werden, sind
diese mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Mögliche Schäden, die in das Verschulden der Auftraggeber und in
dessen Sphäre stehender Personen (z.B. Hochzeitsgäste) fallen, sind dem Auftragnehmer in vollem Umfang zu ersetzen. Die Dauer des Anspruchs der Auftraggeber an dem optional gebuchten Gegenstand / Dienstleistung beschränkt sich auf die
Dauer des Engagements nach Ziffer 6, AGB.
12. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als
nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff.
14. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie
entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder
unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur
Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies
bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Weiterhin ist die Haftung des
Auftragnehmers für Fremdbeiträge während der freien Trauung ausgeschlossen.
Die Auftraggeber haften umfassend für einander, sodass gegebenenfalls die Zahlung des Gesamtbetrags des Auftrags von nur einer Partei der Auftraggeber zu erbringen bzw. zu übernehmen ist.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Saarbrücken. Ergänzend zum
Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere
Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich
kommen.
Stand: 04/2024
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